Rechtsprechung
   BVerwG, 04.10.2005 - 4 B 59.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,22690
BVerwG, 04.10.2005 - 4 B 59.05 (https://dejure.org/2005,22690)
BVerwG, Entscheidung vom 04.10.2005 - 4 B 59.05 (https://dejure.org/2005,22690)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Oktober 2005 - 4 B 59.05 (https://dejure.org/2005,22690)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,22690) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Abschließender und erschöpfender Regelungsinhalt des Textes einer Baugenehmigung als "Nutzungsänderung" - Vorliegen eines schweren und unerträglichen Eingriffs für einen Nachbarn bei Duldung eines Notwegerechts wegen einer infolge Fehlens der Erschließung rechtswidrigen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 30.05.2000 - 11 B 18.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2005 - 4 B 59.05
    Die Frage, ob der Text der Baugenehmigung als "Nutzungsänderung" abschließenden und erschöpfenden Regelungsinhalt hat oder Darstellungen und Angaben in den mit eingereichten Bauvorlagen nebst grünen Eintragungen und den dort enthaltenen Eintragungsvermerken, die sie zum Bestandteil der Baugenehmigung machen, bei der inhaltlichen Bestimmung des Regelungsgehalts der Baugenehmigung mit dem Ergebnis heranzuziehen sind, dass entgegen dem Wortlaut der Baugenehmigung auch die Bausubstanz genehmigt wird, rechtfertigt nicht die Zulassung, weil der Auslegung des Inhalts eines konkreten Verwaltungsakts - hier der umstrittenen Baugenehmigung vom 13. Juni 2000 - keine fallübergreifende, grundsätzliche Bedeutung zukommt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Mai 2000 - BVerwG 11 B 18.00 -).
  • BVerwG, 26.03.1976 - IV C 7.74

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen eine rechtswidrige ein Notwegerecht nach

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2005 - 4 B 59.05
    Das steht im Einklang mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. März 1976 - BVerwG 4 C 7.74 - (BRS 30 Nr. 140).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht